AGB

1. FINALE BUCHUNG

Die Buchung ist bindend beauftragt, sobald dies eindeutig via Antragsformular zur Buchung des Hochzeitsfilms kommuniziert wurde. Ab diesem Zeitpunkt wird die Reservierungsgebühr fällig. Der anschließende Zahlungseingang der Reservierungsgebühr fixiert die Beauftragung auf beiden Seiten.

2. ZAHLUNG

Mit der Vertragsunterzeichnung wird eine Reservierungspauschale von 300 Euro fällig. Diese Gebühr ist bereits im Paketpreis mit eingerechnet. Trifft die Reservierungsgebühr nicht fristgerecht ein, ist der/die Videograf/en nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

Der restliche Betrag ist zahlbar innerhalb von 15 Tagen nach der Hochzeit.

3. BILDRECHTE

Die Bildrechte bleiben bei „asweddings“. Der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder die privaten Nutzungsrechte (Veröffentlichung & Vervielfältigung).

Eine Manipulation der Videos, sowie der Verkauf ist nicht gestattet und darf nur unter Rücksprache erfolgen.

Das Brautpaar muss dafür Sorge tragen, dass alle teilnehmenden Personen an der Hochzeit einverstanden sind, gefilmt zu werden. Falls Personen nicht im Video zu sehen sein möchten, muss dies vor der Hochzeit mitgeteilt werden.

4. RÜCKTRITT & BESONDERE UMSTÄNDE

Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu vier Wochen vor dem im Vertrag angegebenen Hochzeitstermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Email an den Auftragnehmer.

Eingang der Rücktrittserklärung

  • In der Zeit bis 4 Wochen vor dem Buchungstermin: 50% der Reservierungsgebühr (150 EURO) wird einbehalten
  • bis zu 4 Wochen oder kürzer vor Buchungstermin: Die komplette Reservierungsgebühr (300 EURO) wird einbehalten.

Ausnahmen hiervon sind besondere Umstände, die eine Durchführung der Hochzeit am gebuchten Termin nicht möglich machen.

Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzvideografen/- Videografin durch sein Netzwerk.

5. EXKLUSIVRECHT

Asweddings wird nicht für überbelichtete Aufnahmen verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme/Lichtanlagen anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen/Videografen und höherer Gewalt nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben. Der Videograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Videografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Im Falle einfacher Fahrlässigkeit von asweddings ist die Haftung für Sach-und/oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Ist es dem/den Videograf/en aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen und zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den/die Videografen. Asweddings bemüht sich jedoch in diesem Fall einen Ersatz zu finden, kann dies aber nicht garantieren. Die Anzahlung wird im Falle einer Verhinderung der Videografen am Hochzeitstag durch oben genannte Gründe in voller Höhe zurückerstattet. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet asweddings auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten.

7. KREATIVE FREIHEIT & NACHBESSERUNG

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Videografie sind ausgeschlossen. Bei der Bearbeitung wird versucht so gut wie möglich auf die Kundenwünsche einzugehen. Werden vom Brautpaar aufwendige Veränderungen oder Nachbesserungen für ein jeweiliges Video gewünscht, wird dies mit 50 € / Stunde (netto) berechnet. Fehler werden kostenfrei nachgebessert.

8. Dauer der Bearbeitung und Art der Bereitstellung

Ist nichts anderes vereinbart, wird die Arbeit per Video Galerie und als Download online spätestens 12 Wochen nach der Hochzeit zur Verfügung gestellt.